Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 7. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Konzeption, Entwicklung, Anpassung, Hosting und Betrieb individueller Software zwischen der SVF7 UG (haftungsbeschränkt), Pfarrgasse 3, 82335 Berg („SVF7“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SVF7 ihnen schriftlich zustimmt. Maßgeblich sind außerdem das jeweilige Angebot und die dort genannten Anlagen. Bei Widerspruch gehen Angebot und individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

Eigene Produkte von SVF7 — etwa die App nea. — haben gesonderte Nutzungsbedingungen. Diese AGB gelten dafür nicht.

2. Vertragsschluss

Angebote von SVF7 sind freibleibend, soweit nicht eine Annahmefrist genannt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots zustande, alternativ durch eindeutige Auftragserteilung und deren Bestätigung durch SVF7.

Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen bedürfen der Textform.

3. Leistungen

SVF7 erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Gegenstand ist in der Regel die Herstellung oder Weiterentwicklung individueller Software sowie gegebenenfalls Betrieb, Wartung und Support.

Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind — insbesondere Inhalte, Texte, Bildrechte, Fachkonzepte des Auftraggebers, Genehmigungen Dritter, App-Store-Accounts des Auftraggebers oder die Beschaffung von Hardware.

SVF7 darf geeignete Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Freigaben, Inhalte und Ansprechpersonen bereit, die für die Leistung nötig sind. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben Termine angemessen und können vergütet werden, wenn SVF7 dadurch Aufwand entsteht.

Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm gelieferte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen.

5. Termine

Termine sind verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen sind Zeitangaben Planwerte. Höhere Gewalt, Krankheit, Ausfälle Dritter oder fehlende Mitwirkung befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

6. Abnahme

Werkleistungen sind abzunehmen, wenn sie im Wesentlichen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. SVF7 zeigt die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber prüft innerhalb von zehn Werktagen. Erfolgt in dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

Die produktive Nutzung gilt als Abnahme. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

7. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Entwicklungsprojekten ein Teilbetrag bei Beauftragung fällig, weitere Raten nach vereinbarten Meilensteinen. Laufende Betriebsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. SVF7 darf die Leistung zurückhalten, wenn fällige Beträge offen sind.

Nachträgliche Änderungswünsche, die den vereinbarten Umfang erweitern, werden gesondert angeboten und vergütet.

8. Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Vergütungen für die jeweilige Leistung bleiben die Rechte bei SVF7. Nach vollständiger Zahlung räumt SVF7 dem Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein, soweit im Angebot nichts weitergehendes steht.

Kein Nutzungsrecht entsteht an Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, Know-how und Bestandteilen, die SVF7 bereits vorher besaß oder unabhängig vom Auftrag entwickelt. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen; SVF7 weist darauf hin, soweit das für den Betrieb nötig ist.

SVF7 darf das Vorhaben nach Livegang namentlich als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

9. Gewährleistung

SVF7 leistet Gewähr dafür, dass die abgenommenen Werkleistungen im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Die Frist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten.

Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. SVF7 hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder — bei erheblichen Mängeln — vom betroffenen Teil zurücktreten.

Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber, unsachgemäße Nutzung, fremde Systeme oder fehlende Mitwirkung zurückgehen.

10. Haftung

SVF7 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SVF7 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vom Auftraggeber gezahlte Nettovergütung für die betroffene Leistung, mindestens jedoch 5.000 Euro.

Für den Verlust von Daten haftet SVF7 nur, soweit der Auftraggeber angemessene Sicherungskopien vorhält und der Schaden auch dann entstanden wäre.

Eine Erfolgsgarantie für geschäftliche Ziele, Reichweite oder App-Store-Freigaben Dritter wird nicht übernommen.

11. Geheimhaltung

Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort, soweit keine längeren gesetzlichen Pflichten bestehen.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit SVF7 personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für seine Fachverfahren.

Für die Website svf7.com gilt die Datenschutzerklärung.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

Entwicklungsverträge enden mit Abnahme und Zahlung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verträge über Hosting, Wartung oder Betrieb laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, soweit das Angebot keine andere Frist nennt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Seite wesentliche Pflichten trotz Fristsetzung verletzt oder zahlungsunfähig wird.

Nach Vertragsende stellt SVF7 dem Auftraggeber gegen angemessenen Aufwand die individuell erstellten, zahlungsfreien Arbeitsergebnisse in einem üblichen Format zur Verfügung, soweit das technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.